in: Zuständigkeit – Erkenntnisse aus der Praxis, S. 1 ff., Dike Verlag AG, Zürich 2024 (Herausgeber: Catelli/Sunaric) Book chapter
Die sachliche Zuständigkeit der Handelsgerichte erfuhr erstmals mit Einführung der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) per 1. Januar 2011 eine bundesrechtliche Regelung. Diese scheint sich bewährt zu haben, sah sich der Gesetzgeber doch während immerhin zwölf Jahren nicht veranlasst, an der grundlegenden Bestimmung von Art. 6 ZPO Änderungen vorzunehmen. Die am 17. März 2023 vom Parlament verabschiedete Revision der ZPO mit Inkrafttreten am 1. Januar 2025 stellt entsprechend einen Einschnitt dar, da sie die handelsgerichtliche Zuständigkeit in verschiedener Hinsicht neu ordnet. Der vorliegende Beitrag soll eine Brücke schlagen zwischen den neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Revision. Im Folgenden werden ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit der handelsgerichtlichen Zuständigkeit analysiert und in Beziehung zur ZPO-Revision gesetzt. Dabei wird beleuchtet, wo die Revision tatsächlich inhaltliche Änderungen mit sich bringt und wo sie primär die bereits bestehende Rechtsprechung kodifiziert.