in: Zuständigkeit – Erkenntnisse aus der Praxis, S. 39 ff., Dike Verlag AG, Zürich 2024 (Herausgeber: Catelli/Sunaric) Book chapter
Im schweizerischen Recht herrscht das Dogma, dass die sachliche und örtliche Zuständigkeit als Prozessvoraussetzungen gemäss Art. 59 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 60 ZPO von Amtes wegen zu prüfen sind. Dieser Grundsatz wird im Bereich der örtlichen Zuständigkeit insoweit relativiert, als die nicht zwingenden Zuständigkeiten vom Gericht nur dann näher geprüft werden, wenn die beklagte Partei rechtzeitig die Unzuständigkeitseinrede erhebt und sich nicht vorbehaltlos auf das Verfahren einlässt. Gleiches gilt auch im Bereich der internationalen Zuständigkeit. Der Einrede der Unzuständigkeit kommt daher insbesondere in diesen Bereichen grössere Bedeutung zu, weshalb der vorliegende Beitrag als Übersicht und Leitfaden zur Erhebung der Unzuständigkeitseinrede dienen soll. In einem ersten Schritt werden formelle Fragen zur Unzuständigkeitseinrede, die sich im Bereich der sachlichen, örtlichen und internationalen Zuständigkeit stellen, abgehandelt. Sodann werden die Folgen und Wirkungen der Einrede beleuchtet und zuletzt wird auf die Unzuständigkeitseinrede im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit eingegangen.