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02. Februar 2025 I Briefing

Steuerlich anerkannte Zinssätze 2025 für Vorschüsse und Darlehen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichte am 27. und 28. Januar 2025 die beiden für das Steuerjahr 2025 gültigen Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen für Vorschüsse und Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen (sog. Safe Haven-Zinssätze). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Zinssätze für das Steuerjahr 2025 leicht verändert.

Der Mindestzinsssatz für Vorschüsse an Beteiligte oder Nahestehende (Aktivdarlehen) wurde auf 1% gesenkt (soweit aus Eigenkapital finanziert). Entsprechend sind auch die Höchstzinssätze für Vorschüsse von Beteiligten oder Nahestehenden an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen) gesunken: Für Betriebskredite in Schweizer Franken ab CHF 1 Mio. gilt ab 2025 neu ein Höchstzinssatz von 1.75% (Vorjahr 2024: 2%) für Handels- und Fabrikationsgesellschaften und von 1.50% (Vorjahr 2024: 1.75%) für Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften. In der Schweiz ansässige Unternehmen sollten die angewandten Zinssätze auf den relevanten Darlehen überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Bei den Zinssätzen handelt es sich um Safe Haven-Regeln, das heisst die ESTV nimmt bei deren Anwendung die Drittvergleichskonformität der Zinsen an. Höhere bzw. tiefere Zinssätze durch Nachweis der Drittvergleichskonformität bleiben vorbehalten.

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