Die Schweiz führt im Kartellrecht das Konzept der relativen Marktmacht ein. Damit sollen primär ausländische Lieferanten gezwungen werden, Schweizer Abnehmer zu den im Ausland geltenden (günstigeren) Marktbedingungen zu beliefern. Gleichzeitig werden damit die Verhaltensregeln, die bis anhin nur für marktbeherrschende Unternehmen galten, auf Unternehmen mit relativer Marktmacht ausgedehnt, d.h. einen wesentlich grösseren Kreis von Unternehmen. Zudem wird Geoblocking verboten.