Bär & Karrer hat erfolgreich einen Mandanten, einen Unternehmer im Rohstoffsektor, vor dem Schweizer Bundesgericht in einem Fall im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer vertreten.
Der Mandant war strafrechtlichen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ("BA") sowie parallel dazu einem steuerstrafrechtlichen Verfahren der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgesetzt. Beide Verfahren basierten im Wesentlichen auf denselben Tatsachen, betrafen jedoch unterschiedliche Straftatbestände. Die Verfahren wurden nie zusammengelegt. Die Bundesanwaltschaft stellte die Strafverfahren 2015 und 2021 mit Einstellungsverfügungen – gleichbedeutend mit einem Freispruch – ein, während das steuerstrafrechtliche Verfahren weiterlief. Das kantonale Gericht erster Instanz und das kantonale Berufungsgericht verurteilten den Mandanten daraufhin wegen Steuerbetrugs. Der Mandant legte gegen das Urteil des Berufungsgerichts Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht ein.
In seinem Urteil vom 6. Februar 2025 (Az. 6B_1230/2023) entschied das Schweizer Bundesgericht, dass die Verurteilung des Mandanten im steuerstrafrechtlichen Verfahren gegen das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem) verstosse. Das Bundesgericht betonte, dass die Identität der zugrunde liegenden Tatsachen der entscheidende Faktor sei, unabhängig von den unterschiedlichen Straftatbeständen. Zudem stellte das Bundesgericht fest, dass eine Vereinigung der beiden Verfahren möglich gewesen wäre.
Folglich hob das Schweizer Bundesgericht die Verurteilung des Mandanten auf und wies die kantonale Instanz an, das Verfahren formell einzustellen.
Das Anwaltsteam bestand aus Saverio Lembo, Andrew Garbarski, Louis Frédéric Muskens, Julien Renaud und Dylan Frossard (alle White-Collar-Crime/Litigation).