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25. November 2020 I Briefing

Übersicht Nachlass- und Insolvenzverfahren

Krisensituationen erfordern ein rasches und entschiedenes – aber dennoch umsichtiges – Handeln des Verwaltungsrates. Der Hauptfokus ist bekanntlich auf die Liquiditätssicherung zu legen (z.B. Kurzarbeit, Lohnverhandlungen, Verbesserung der Debitorenbewirtschaftung, Verschiebung von Investitionen, Kündigung nicht betriebsnotweniger Verträge etc.). Daneben sind operative Sanierungsmassnahmen sowie eine Bilanzsanierung zu prüfen. Zeigt sich, dass eine privatrechtliche Sanierung trotz ergriffener Massnahmen nicht mehr möglich ist, stehen dem Verwaltungsrat grundsätzlich zwei Insolvenzverfahren zur Verfügung. Falls die Gesellschaft überschuldet ist, hat der Verwaltungsrat zudem unter Umständen die Pflicht, ein solches Verfahren einzuleiten. Die Wahl des passenden Verfahrens hängt primär davon ab, ob von einer "U"-förmigen Geschäftsentwicklung (Nachlassstundung) oder einer "L"-förmigen Geschäftsentwicklung (Konkursverfahren) ausgegangen wird.

Bär & Karrer Briefing, November 2020

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