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31. Juli 2024 I Publikation

Negative Feststellungsklage: Die Schweiz ist wieder im Rennen

Hat der Kläger die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen, wird er abklären, welcher der für ihn günstigste Gerichtsstand ist, und diesen wählen wollen (forum shopping). Der Reiz am forum shopping gründet darin, dass ein Gerichtsstand (lat. «forum») über die tatsächliche örtliche Fixierung des Verfahrens hinaus eine ganze Reihe weiterer ortsbedingter Prozessspezifika mit sich bringt, die für den Ausgang des Verfahrens matchentscheidend sein können und deren Verfügbarkeit der Kläger zu seinen Gunsten oder zu Ungunsten der Beklagten sicherstellen will: so etwa (um nur eine Auswahl zu nennen) die Zulässigkeit (vor-)prozessualer Beweisausforschungen, das anwendbare Kollisionsrecht, das Beweismass, die erwartbare Prozessdauer, die Verfahrenssprache sowie die Verfügbarkeit der unentgeltlichen Prozessführung und des Erfolgshonorars. Noch viel trivialer kann es aber auch einfach darum gehen, sich den (vermuteten) «Heimvorteil» zu sichern. Je grösser nun die Unterschiede zwischen den verfügbaren Gerichtsständen, desto eher wird die potenziell Beklagte versucht sein, dem Kläger bei der Wahl des Gerichtsstands zuvorzukommen: Auf das forum shopping folgt das forum running. Dass Kläger und Beklagter in diesem Rennen mit Blick auf den Gerichtsstand Schweiz lange Zeit mit ungleichen Spiessen zu kämpfen hatten und wie es sich damit heute verhält, ist Gegenstand dieses Beitrags.

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