In einem Schiedsspruch vom 1. September 2011 hat ein ICC Schiedsgericht die türkische Cukurova Holding verpflichtet, der Sonera Holding (eine Tochtergesellschaft der TeliaSonera und Turkcells grösster Aktionär) als Schadenersatz für die Nichtübertragung der ausstehenden Turkcell-Aktien USD 932 Millionen samt Zinsen zu zahlen.
Im Jahre 2005 hatten die Parteien in einem Kaufvertrag vereinbart, dass Cukurova sämtliche ausstehende Aktien der Klasse B der Turkcell Holding auf die Sonera übertragen würde. Kurz nach dem Abschluss des Vertrages machte Cukurova finanzielle Schwierigkeiten geltend. Am 23. Mai 2005 gab Cukurova öffentlich bekannt, dass sie die Transaktion nicht durchführen würde. Sonera leitete darauf ein Schiedsverfahren ein.
Nachdem das Schiedsgericht in zwei Teilschiedssprüchen entschieden hatte, dass der Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien verbindlich sei und dass Cukurova die Aktien der Sonera Holding in Sacheinlagen liefern müsse, befanden die Schiedsrichter in ihrem endgültigen Schiedsspruch, dass Sonera aufgrund Cukurovas Vertragsverletzung und deren Nichtübertragung der ausstehenden Turkcell-Aktien Anspruch auf Schadenersatz hat.
Sonera Holding wurde im ICC Verfahren von Sullivan & Cromwell LLP, Hergüner Bilgen Özeke Attorney Partnership und Bär & Karrer vertreten. Das Bär & Karrer Team bestand aus Saverio Lembo und Tina Wüstemann.