Das Verfahren betrifft die Bewertung eines Industrieunternehmens anhand der Bestimmungen eines Aktienkaufvertrags. In der Berufung wurde erfolgreich argumentiert, dass der vom Gericht bestellte Gutachter bei der Beurteilung des Marktanteils und der Gewinnmarge des betreffenden Unternehmens seinen Ermessensspielraum überschritten hat. Der Fall wurde zur Ergänzung des Beweisverfahrens und zur Korrektur des Gutachtens im Sinne der in der Berufung vorgebrachten Argumenten an das erstinstanzliche Gericht zurückgewiesen. Der Streitwert der Berufung betrug CHF 37 Millionen.
Bär & Karrer hat den Klienten erfolgreich vor Gericht vertreten. Das Team umfasste Matthew Reiter und Alain Grieder (beide Prozessführung).