Zwei ehemalige UEFA-Ethik- und Disziplinarinspektor wurden in einem Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten eines europäischen Fussballvereins und eine weitere dem Verein nahestehende Person freigesprochen. Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte den Freispruch des Waadtländer Kantonsgerichts im Rahmen der Bekämpfung von Spielmanipulationen, der auf eine Strafanzeige der beiden oben genannten Personen gegen zwei UEFA-Ethik- und Disziplinarinspektoren folgte. Das Bundesgericht erkannte an, dass die ehemaligen Ethik- und Disziplinarinspektoren sich nicht der Verleumdung schuldig gemacht hatten, als sie diese Personen in einem Disziplinarbericht zuhanden der UEFA als Organisatoren von Spielmanipulationen identifiziert hatten.
Der Entscheid des Bundesgerichts (6B_1296/2021 vom 30. Juni 2022) unterstreicht die Bedeutung der Arbeit der UEFA-Ethik- und Disziplinarinspektoren im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Spielmanipulationen in Sportwettbewerben.
Das Team bestand aus Saverio Lembo, Anne Valérie Julen Berthod und Julien Renaud (alle Wirtschaftskriminalität und Prozessführung).