Bär & Karrer hat die Beklagte, eine internationale Investmentgesellschaft, erfolgreich in einer M&A-Streitigkeit vor Schweizerischen Zivilgerichten vertreten. Am 9. März 2022 wies das Bundesgericht in einem Entscheid, der zur Publikation in der amtlichen Sammlung der Leitentscheide (BGE) vorgesehen ist, die Beschwerde der Klägerin vollumfänglich ab und bestätigte den Entscheid der Vorinstanz zugunsten der Beklagten. Die Vorinstanz hatte ihre Zuständigkeit für eine Klage gegen die Beklagte auf Zahlung eines Aktienkaufpreises von CHF 8.8 Millionen verneint.
Das Team von Bär & Karrer umfasste Matthew Reiter und David Trachsel (beide Prozessführung).