Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Entwurf zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) auf Kryptowerte (die Botschaft) durch die Verabschiedung eines Melderahmens für Kryptowerte (MRK) übermittelt.
Zusätzlich zum MRK schlägt die Botschaft Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes (E-AIAG) sowie der Verordnung (E-AIAV) über den automatischen Informationsaustausch vor. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, um 2027 erstmals ausgetauscht zu werden.
Der Entwurf zielt ausserdem darauf ab, i) die fahrlässige Verletzung von Sorgfalts-, Melde- und Informationspflichten unter Strafe zu stellen, ii) die Aufnahme neuer Partnerstaaten in den AIA zu vereinfachen und iii) die Kommentare der OECD dynamisch zu übernehmen (Art. 2b E-AIAG). Im Folgenden werden einige ausgewählte Aspekte dieses vom Bundesrat als frei von „Swiss Finish“ deklarierten Gesetzgebungssprints (siehe Botschaft, S. 18) behandelt.