Mit Urteil vom 17. März 2011 (4A_483/2010) wies das Schweizer Bundesgericht eine Feststellungsklage der Gewerkschaft Unia gegen Borregaard Schweiz AG wegen behaupteter Verletzungen der Konsultationspflichten des Arbeitgebers bei Massenentlassungen ab. Mit der Klage beabsichtigte die Gewerkschaft ein Präjudiz zu verschiedenen kontroversen Rechtsfragen betreffend Konsultationspflichten bei Massenentlassungen zu erreichen. Das Urteil wurde, wie in Fällen von grundlegender Bedeutung üblich, in einer Fünferbesetzung entschieden und ist endgültig. Die schriftliche Begründung für das Urteil liegt noch nicht vor.
Borregaard (Schweiz) AG wurde in den Gerichtsverfahren von Matthew Reiter, Leiter der Fachgruppe Prozessrecht von Bär & Karrer, vertreten. Ein Team um Urs Brügger beriet Borregaard (Schweiz) AG während der Massenentlassung.