In einem Schiedsverfahren vor dem Swiss Arbitration Centre hat Bär & Karrer eine türkische Tochtergesellschaft eines global agierenden Chemieunternehmens als Beklagte erfolgreich gegen ein türkisches Unternehmen, das in der Textilindustrie tätig ist, vertreten. Der Streit betraf ein Equity Joint Venture in der Türkei. Die Klägerin behauptete, die Beklagte habe die Joint Venture Vereinbarung verletzt, indem sie u.a. die Produktion einer bestimmten Produktgruppe nicht aufgenommen und die Preise nicht den Marktbedingungen angepasst habe. Mit Endschiedsspruch vom Juli 2021 wurde die Schadensersatzklage der Klägerin in vollem Umfang abgewiesen und der Beklagten eine Entschädigung für die Prozesskosten zugesprochen.
Gegen den Endschiedsspruch reichte die Klägerin/Beschwerdeführerin eine Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht ein, mit der sie einen angeblichen Interessenkonflikt der Vorsitzenden und weitere angebliche Beschwerdegründe rügte. Das Schweizerische Bundesgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 7. Februar 2022 ab und sprach der Beschwerdegegnerin eine Entschädigung für die Prozesskosten des Beschwerdeverfahrens zu.
Bär & Karrer war als Rechtsberaterin der Beklagten/Beschwerdegegnerin tätig. Das Team bestand aus Matthew Reiter (Schiedsgerichtsbarkeit und Prozessführung) und Sibylle Kuntschen.