AJP / PJA Aktuelle Juristische Praxis / Pratique Juridique Actuelle 11 / 2024 33. Jahrgang Journal
Der anlässlich der Aktienrechtsreform 2023 neu eingeführte Art. 725 OR statuiert verschiedene Pflichten des Verwaltungsrates betreffend Liquidität. Bei näherer Betrachtung ergibt sich jedoch, dass die Norm inhaltlich keine neuen Pflichten des Verwaltungsrates eingeführt hat, sondern vielmehr kodifiziert, was bereits unter altem Recht galt. Die Planung und Überwachung der Liquidität sowie das Ergreifen der erforderlichen Massnahmen erlangen höchste Priorität für den Verwaltungsrat und er muss die Liquiditätsüberwachung deutlich enger begleiten als im regulären Geschäftsgang.