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12 March 2025 I Publication

Die verjährungsrechtliche Gleichstellung der Strafverfügung mit einem erstinstanzlichen Urteil im Verwaltungsstrafrecht: Abstraktes oder konkretes Konzept?

Die verjährungsrechtliche Gleichstellung der Strafverfügung mit einem erstinstanzlichen Urteil im Verwaltungsstrafrecht: Abstraktes oder konkretes Konzept?, in: www.verwaltungsstrafrecht.ch vom 13. März 2025 Case analysis

Im kürzlich publizierten Beschluss BB.2024.51 vom 10. Februar 2025 setzt sich die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts mit der Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch die Strafverfügung im Verwaltungsstrafrecht auseinander. Dabei hebt sie die bei ihr angefochtene Einstellungsverfügung der Strafkammer des Bundesstrafgerichts auf, die berechtigterweise versucht hatte, die in diesem Zusammenhang zentralen Begriffe der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – "umfassende Grundlage" und "kontradiktorisches Verfahren" – klarer zu umschreiben. Hingegen nicht zu überzeugen vermag die Argumentation der Beschwerdekammer, die ihren Beschluss in erster Linie damit begründet, dass die bundesgerichtliche Rechtsprechung kategorisch und unwiderlegbar vermute, Strafverfügungen nach Art. 70 VStrR seien verjährungsrechtlich einem erstinstanzlichen Urteil im Sinne von Art. 97 Abs. 3 StGB gleichzustellen, ohne dass es auf den Einzelfall ankäme. Denn die genaue Lektüre der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zeigt auf, dass statt eines abstrakten, ein konkreter, einzelfallbezogener Massstab anzulegen ist.

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