Ein ICC Schiedsgericht unter Vorsitz des holländischen Schiedsrichters Albert Jan van der Berg hat den deutschen Konzern Siemens verpflichtet, dem französischen Energieunternehmen Areva SA ("Areva") für die Verletzung eines Joint-Venture-Vertrags im Bereich der Kerntechnik EUR 648 Mio. zu zahlen. Im Jahre 2009 verkaufte Siemens ihren Anteil von 34% am Gemeinschaftsunternehmen Areva NP, dem weltweit grössten Hersteller von Kernreaktoren, an Areva. Siemens kündigte gleichzeitig an, dass Siemens Verhandlungen mit dem russischen Staatsunternehmen Rosatom führe, um ein konkurrierendes Unternehmen aufzubauen. Siemens muss nun fast die Hälfte des Erlöses aus dem Verkauf des Anteils an Areva NP an Areva zurückerstatten. Van der Berg sowie die Schiedsrichter Pierre Tercier (durch Siemens ernannt) und Pierre-Yves Tschanz (durch Areva ernannt) folgten der Auffassung von Areva, dass die Verhandlungen mit Rosatom eine Verletzung des Konkurrenzverbots im Joint-Venture-Vertrag darstellen. Darüber hinaus bleibt Siemens für weitere vier Jahre an dieses Konkurrenzverbot gebunden.
Areva wurde im ICC Verfahren von Gide Loyrette Nouel (Paris) und Bär & Karrer vertreten. Das Bär & Karrer Team bestand aus Daniel Hochstrasser, Cédric Chapuis und Karin Beyeler.