GesKR 2024 S. 609-616 Journal
Besprechung zweier Entscheide des Bundesgerichts zur Anwendbarkeit und den Grenzen des Anwaltsgeheimnisses bei internen Untersuchungen.
Das Bundesgericht stellt klar, dass das Anwaltsgeheimnis grundsätzlich auch für interne Untersuchungen gilt, und zwar auch im Zusammenhang mit der Abklärung des Sachverhalts. Es hält zudem fest, dass eine freiwillige Offenlegung der Ergebnisse einer internen Untersuchung gegenüber einer Aufsichtsbehörde keinen Verzicht auf das Anwaltsgeheimnis darstellt. Allerdings schützt das Anwaltsgeheimnis nur Unterlagen bei den Parteien des Mandatsverhältnisses und entfaltet keine Wirkung bei Dritten (wie der FINMA), welchen privilegierte Dokumente freiwillig offengelegt wurden.